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   LG Bremen, 02.09.1993 - 6 S 114/93   

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https://dejure.org/1993,6979
LG Bremen, 02.09.1993 - 6 S 114/93 (https://dejure.org/1993,6979)
LG Bremen, Entscheidung vom 02.09.1993 - 6 S 114/93 (https://dejure.org/1993,6979)
LG Bremen, Entscheidung vom 02. September 1993 - 6 S 114/93 (https://dejure.org/1993,6979)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus LG Bremen, 02.09.1993 - 6 S 114/93
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einem Mietverhältnis, an dem mehrere Mieter beteiligt sind, wegen seiner Einheitlichkeit die Kündigung von sämtlichen Personen der einen Vertragsseite gegenüber allen Personen der anderen Vertragsseite erklärt werden muss (siehe nur BGHZ 96, 302 ff., 310; OLG Frankfurt/Main, WM 91, 76, 77, rSp. m.N.).
  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

    Auszug aus LG Bremen, 02.09.1993 - 6 S 114/93
    Die Kammer folgt insoweit der vom Landgericht Darmstadt überzeugend begründeten Ansicht (WM 1990, 445 ), dass der Verwalter einer vermieteten Eigentumswohnung, der - wie vorliegend - die Mietangelegenheiten weitgehend für den im Hintergrund stehenden Eigentümer regelt, aufgrund der ihm erteilten Hausverwaltervollmacht aus gewillkürter Prozessstandschaft prozessführungsbefugt ist.
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 6/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Retouren

    Auszug aus LG Bremen, 02.09.1993 - 6 S 114/93
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einem Mietverhältnis, an dem mehrere Mieter beteiligt sind, wegen seiner Einheitlichkeit die Kündigung von sämtlichen Personen der einen Vertragsseite gegenüber allen Personen der anderen Vertragsseite erklärt werden muss (siehe nur BGHZ 96, 302 ff., 310; OLG Frankfurt/Main, WM 91, 76, 77, rSp. m.N.).
  • BGH, 08.02.2006 - XII ZR 86/03

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Anforderungen an die

    Die Entscheidungen des LG Darmstadt (Urteil vom 29. März 1990 - 6 S 235/89 - JURIS) und des LG Bremen (Urteil vom 2. September 1993 - 6 S 114/93 - JURIS) befassen sich mit der gewillkürten Prozeßstandschaft eines Hausverwalters.
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